Anlage zur Auftragsverarbeitung

  1. Vertragsgegenstand

Bei der Erbringung der Leistungen gemäß dem Hauptvertrag verarbeitet der Auftragnehmer personenbezogene Daten, die der Auftraggeber zur Erbringung der Leistungen zur Verfügung gestellt hat und bezüglich derer der Auftraggeber als Verantwortlicher im datenschutzrechtlichen Sinn fungiert (nachfolgend „Auftraggeber-Daten“). Gegenstand der Datenverarbeitung im Auftrag ist also das vom Auftragnehmer bereitgestellte Angebot für die Durchführung von Online-Schulungen zum Thema Unternehmensstrategien. Diese Anlage spezifiziert die Datenschutzpflichten und -rechte der Parteien im Zusammenhang mit der Verarbeitung der Auftraggeber-Daten zur Erbringung der Leistungen nach dem Hauptvertrag, konkret der Bereitstellung entsprechender Zugänge zu einem E-Learning-Portal.

  1. Umfang der Beauftragung

2.1 Der Auftragnehmer verarbeitet die Auftraggeber-Daten im Auftrag und nach Weisung des Auftraggebers i.S.v. Art. 28 DSGVO (Auftragsverarbeitung). Der Auftraggeber bleibt Verantwortlicher im datenschutzrechtlichen Sinn.

2.2 Die Verarbeitung von Auftraggeber-Daten durch den Auftragnehmer erfolgt in der Art, dem Umfang und zu dem Zweck wie in Anlage 1 zu diesem Vertrag spezifiziert; die Verarbeitung betrifft die darin bezeichneten Arten personenbezogener Daten und Kategorien betroffener Personen. Die Dauer der Verarbeitung ist zeitlich nicht begrenzt. 

2.3 Die Verarbeitung der Auftraggeber-Daten durch den Auftragnehmer findet grundsätzlich innerhalb der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) statt. Es ist dem Auftragnehmer gleichwohl gestattet, Auftraggeber-Daten unter Einhaltung der Bestimmungen dieses Vertrags auch außerhalb des EWR zu verarbeiten, wenn er den Auftraggeber vorab über den Ort der Datenverarbeitung informiert und die Voraussetzungen der Art. 44–48 DSGVO erfüllt sind oder eine Ausnahme nach Art. 49 DSGVO vorliegt.

  1. Weisungsbefugnisse des Auftraggebers

3.1 Der Auftragnehmer darf Daten nur im Rahmen des Hauptvertrags und gemäß den Weisungen des Auftraggebers verarbeiten. Wird der Auftragnehmer durch das Recht der Europäischen Union oder der Mitgliedstaaten, dem er unterliegt, zu weiteren Verarbeitungen verpflichtet, teilt er dem Auftraggeber diese rechtlichen Anforderungen vor der Verarbeitung mit, sofern ihm dies rechtlich gestattet ist.

3.2 Die Weisungen des Auftraggebers werden anfänglich durch diesen Vertrag festgelegt und können vom Auftraggeber danach in schriftlicher Form oder in Textform durch einzelne Weisungen geändert, ergänzt oder ersetzt werden (Einzelweisung). Der Auftraggeber ist jederzeit zur Erteilung entsprechender Weisungen berechtigt. Dies umfasst auch Weisungen in Hinblick auf die Berichtigung und Löschung von Daten sowie auf die Einschränkung der Verarbeitung.

3.3 Alle erteilten Weisungen sind sowohl vom Auftraggeber als auch vom Auftragnehmer zu dokumentieren. Weisungen, die über die hauptvertraglich vereinbarte Leistung hinausgehen, werden als Antrag auf Leistungsänderung behandelt. Regelungen über eine etwaige Vergütung von Mehraufwänden, die durch ergänzende Weisungen des Auftraggebers an den Auftragnehmer entstehen, bleiben unberührt.

3.4 Ist der Auftragnehmer der Ansicht, dass eine Weisung des Auftraggebers gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen verstößt, hat er den Auftraggeber unverzüglich darauf hinzuweisen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Durchführung der betreffenden Weisung solange auszusetzen, bis diese durch den Auftraggeber bestätigt oder geändert wird. Der Auftragnehmer darf die Durchführung einer offensichtlich rechtswidrigen Weisung ablehnen.

  1. Verantwortlichkeit des Auftraggebers

4.1 Der Auftraggeber ist für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung der Auftraggeber-Daten sowie für die Wahrung der Rechte der Betroffenen im Verhältnis der Parteien zueinander allein verantwortlich. Sollten Dritte gegen den Auftragnehmer aufgrund der Verarbeitung von Auftraggeber-Daten nach Maßgabe dieses Vertrages Ansprüche geltend machen, wird der Auftraggeber den Auftragnehmer von allen solchen Ansprüchen freistellen.

4.2 Der Auftraggeber ist verantwortlich für die Qualität der Auftraggeber-Daten. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer unverzüglich und vollständig zu informieren, wenn er bei der Prüfung der Auftragsergebnisse des Auftragnehmers Fehler oder Unregelmäßigkeiten bezüglich datenschutzrechtlicher Bestimmungen oder seinen Weisungen feststellt.

4.3 Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer auf Anforderung die in Art. 30 Abs. 2 DSGVO genannten Angaben zur Verfügung zu stellen, soweit sie dem Auftragnehmer nicht selbst vorliegen.

4.4 Ist der Auftragnehmer gegenüber einer staatlichen Stelle oder einer Person verpflichtet, Auskünfte über die Verarbeitung von Auftraggeber-Daten zu erteilen oder mit diesen Stellen anderweitig zusammenzuarbeiten, so ist der Auftraggeber verpflichtet, den Auftragnehmer bei der Erteilung solcher Auskünfte bzw. der Erfüllung anderweitiger Verpflichtungen zur Zusammenarbeit zu unterstützen.

  1. Anforderungen an Personal

Der Auftragnehmer hat alle Personen, die Auftraggeber-Daten verarbeiten, bezüglich der Verarbeitung von Auftraggeber-Daten zur Vertraulichkeit zu verpflichten.

  1. Sicherheit der Verarbeitung

6.1 Der Auftragnehmer wird gemäß Art. 32 DSGVO erforderliche, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen ergreifen, die unter Berücksichtigung des Standes der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung der Auftraggeber-Daten sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen erforderlich sind, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau für die Auftraggeber-Daten zu gewährleisten. Das schließt mindestens die in Anlage 3 aufgeführten Maßnahmen ein.

6.2 Dem Auftragnehmer ist es gestattet, technische und organisatorische Maßnahmen während der Laufzeit des Vertrages zu ändern oder anzupassen, solange sie weiterhin den gesetzlichen Anforderungen genügen.

  1. Inanspruchnahme weiterer Auftragsverarbeiter

7.1 Der Auftraggeber erteilt dem Auftragnehmer hiermit die allgemeine Genehmigung, weitere Auftragsverarbeiter hinsichtlich der Verarbeitung von Auftraggeber-Daten hinzuzuziehen. Die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses hinzugezogenen weiteren Auftragsverarbeiter ergeben sich aus Anlage 2. Generell nicht genehmigungspflichtig sind Vertragsverhältnisse mit Dienstleistern, deren Tätigkeit keine Auftragsverarbeitung zum Gegenstand haben, auch wenn dabei ein Zugriff auf Auftraggeber-Daten nicht ausgeschlossen werden kann, solange der Auftragnehmer angemessene Regelungen zum Schutz der Vertraulichkeit der Auftraggeber-Daten trifft.

7.2 Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber über beabsichtigte Änderungen in Bezug auf die Hinzuziehung oder die Ersetzung weiterer Auftragsverarbeiter informieren. Dem Auftraggeber steht ein Recht zu, Einspruch gegen die Beauftragung eines potentiellen weiteren Auftragsverarbeiters zu erheben. Soweit der Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Benachrichtigung Einspruch erhebt, erlischt sein Einspruchsrecht bezüglich der entsprechenden Beauftragung. Erhebt der Auftraggeber Einspruch, ist der Auftragnehmer berechtigt, den Hauptvertrag und diesen Vertrag zu kündigen.

7.3 Der Vertrag zwischen dem Auftragnehmer und dem weiteren Auftragsverarbeiter muss letzterem dieselben Pflichten auferlegen, wie sie dem Auftragnehmer kraft dieses Vertrages obliegen. Die Parteien stimmen überein, dass diese Anforderung erfüllt ist, wenn der Vertrag ein diesem Vertrag entsprechendes Schutzniveau aufweist bzw. dem weiteren Auftragsverarbeiter die in Art. 28 Abs. 3 DSGVO festgelegten Pflichten auferlegt sind.

7.4 Unter Einhaltung der Anforderungen der Ziffer 2.4 dieses Vertrags gelten die Regelungen in dieser Ziffer 7 auch, wenn ein weiterer Auftragsverarbeiter in einem Drittstaat eingeschaltet wird. Der Auftraggeber erklärt sich bereit, an der Erfüllung der Voraussetzungen nach Art. 49 DSGVO im erforderlichen Maße mitzuwirken.

  1. Rechte der betroffenen Personen

8.1 Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber mit technischen und organisatorischen Maßnahmen dabei unterstützen, seiner Pflicht zur Beantwortung von Anträgen auf Wahrnehmung der ihnen zustehenden Rechte betroffener Personen nachzukommen.

8.2 Soweit eine betroffene Person einen Antrag auf Wahrnehmung der ihr zustehenden Rechte unmittelbar gegenüber dem Auftragnehmer geltend macht, wird der Auftragnehmer dieses Ersuchen zeitnah an den Auftraggeber weiterleiten.

8.3 Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber Informationen über die gespeicherten Auftraggeber-Daten, die Empfänger von Auftraggeber-Daten, an die der Auftragnehmer sie auftragsgemäß weitergibt, und den Zweck der Speicherung mitteilen, sofern dem Auftraggeber diese Informationen nicht selbst vorliegen oder er sie sich selbst beschaffen kann.

8.4 Der Auftragnehmer wird es dem Auftraggeber ermöglichen, Auftraggeber-Daten zu berichtigen, zu löschen oder ihre weitere Verarbeitung einzuschränken oder auf Verlangen des Auftraggebers die Berichtigung, Sperrung oder Einschränkung der weiteren Verarbeitung selbst vornehmen, wenn und soweit das dem Auftraggeber selbst unmöglich ist.

8.5 Soweit die betroffene Person gegenüber dem Auftraggeber ein Recht auf Datenübertragbarkeit bezüglich der Auftraggeber-Daten nach Art. 20 DSGVO besitzt, wird der Auftragnehmer den Auftraggeber im Rahmen des Zumutbaren und Erforderlichen gegen Erstattung der dem Auftragnehmer hierdurch entstehenden nachzuweisenden Aufwände und Kosten bei der Bereitstellung der Auftraggeber-Daten in einem gängigen und maschinenlesbaren Format unterstützen, wenn der Auftraggeber sich die Daten nicht anderweitig beschaffen kann.

  1. Mitteilungs- und Unterstützungspflichten des Auftragnehmers

9.1 Soweit den Auftraggeber eine gesetzliche Melde- oder Benachrichtigungspflicht wegen einer Verletzung des Schutzes von Auftraggeber-Daten (insbesondere nach Art. 33, 34 DSGVO) trifft, wird der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich über etwaige meldepflichtige Ereignisse in seinem Verantwortungsbereich informieren. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber bei der Erfüllung der Melde- und Benachrichtigungspflichten unterstützen.

9.2 Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber bei etwa vom Auftraggeber durchzuführenden Datenschutz-Folgenabschätzungen und sich gegebenenfalls anschließenden Konsultationen der Aufsichtsbehörden nach Art. 35, 36 DSGVO unterstützen.

9.3 Der Auftragnehmer wird den Auftragnehmer bei der Erfüllung seiner Pflicht aus Art 32 DSGVO, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten, unterstützen.

  1. Datenlöschung

10.1 Der Auftragnehmer wird die Auftraggeber-Daten nach Beendigung dieses Vertrages löschen, sofern nicht rechtlich eine Verpflichtung des Auftragnehmers zur weiteren Speicherung der Auftraggeber-Daten besteht.

10.2 Dokumentationen, die dem Nachweis der auftrags- und ordnungsgemäßen Verarbeitung von Auftraggeber-Daten dienen, dürfen durch den Auftragnehmer auch nach Vertragsende aufbewahrt werden.

  1. Nachweise und Überprüfungen

11.1 Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber auf dessen Anforderung alle erforderlichen und beim Auftragnehmer vorhandenen Informationen zum Nachweis der Einhaltung seiner Pflichten nach diesem Vertrag zur Verfügung stellen.

11.2 Der Auftraggeber ist berechtigt, den Auftragnehmer bezüglich der Einhaltung der Regelungen dieses Vertrages, insbesondere der Umsetzung der technischen und organisatorischen Maßnahmen, zu überprüfen; einschließlich durch Inspektionen.

11.3 Zur Durchführung von Inspektionen nach Ziffer 11.2 ist der Auftraggeber berechtigt, im Rahmen der üblichen Geschäftszeiten gemäß Ziffer 11.5 auf eigene Kosten, und unter strikter Geheimhaltung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen des Auftragnehmers die Geschäftsräume des Auftragnehmers zu betreten, in denen Auftraggeber-Daten verarbeitet werden. Inspektionen sind in der Regel rechtzeitig anzukündigen, sofern nicht eine Kontrolle ohne vorherige Anmeldung erforderlich erscheint, weil andernfalls der Kontrollzweck gefährdet wäre.

11.4 Der Auftragnehmer ist berechtigt, nach eigenem Ermessen unter Berücksichtigung der gesetzlichen Verpflichtungen des Auftraggebers, Informationen nicht zu offenbaren, wenn der Auftragnehmer durch deren Offenbarung gegen gesetzliche oder andere vertragliche Regelungen verstoßen würde. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zugang zu Daten oder Informationen über Kunden des Auftragnehmers, zu Informationen hinsichtlich Kosten, zu Qualitätsprüfungs- und Vertrags-Managementberichten sowie zu sämtlichen anderen vertraulichen Daten des Auftragnehmers, die nicht unmittelbar relevant für die vereinbarten Überprüfungszwecke sind, zu erhalten.

11.5 Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer rechtzeitig (in der Regel mindestens zwei Wochen vorher) über alle mit der Durchführung der Überprüfung zusammenhängenden Umstände zu informieren. Überprüfungen erfolgen nach Abstimmung mit dem Auftragnehmer.

11.6 Beauftragt der Auftraggeber einen Dritten mit der Durchführung der Überprüfung, hat der Auftraggeber den Dritten schriftlich ebenso zu verpflichten, wie auch der Auftraggeber aufgrund von dieser Ziffer 11 dieses Vertrags gegenüber dem Auftragnehmer verpflichtet ist. Zudem hat der Auftraggeber den Dritten auf Verschwiegenheit und Geheimhaltung zu verpflichten, es sei denn, dass der Dritte einer beruflichen Verschwiegenheitsverpflichtung unterliegt. Auf Verlangen des Auftragnehmers hat der Auftraggeber ihm die Verpflichtungsvereinbarungen mit dem Dritten unverzüglich vorzulegen. Der Auftraggeber darf keinen Wettbewerber des Auftragnehmers mit der Kontrolle beauftragen.

  1. Vertragsdauer und Kündigung

12.1 Die Laufzeit dieses Vertrags entspricht der Dauer des Hauptvertrages.

12.2 Der Auftraggeber kann den Hauptvertrag fristlos ganz oder teilweise kündigen, wenn der Auftragnehmer seinen Pflichten aus diesem Vertrag nicht nachkommt, Bestimmungen der DSGVO vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt oder eine Weisung des Auftraggebers nicht ausführen kann oder will. Bei einfachen – also weder vorsätzlichen noch grob fahrlässigen – Verstößen setzt der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine angemessene Frist, innerhalb welcher der Auftragnehmer den Verstoß abstellen kann.

  1. Haftung

13.1 Die Haftung des Auftragnehmers nach diesem Vertrag für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Soweit Dritte Ansprüche gegen den Auftragnehmer geltend machen, die ihre Ursache in einem schuldhaften Verstoß des Auftraggebers gegen diesen Vertrag oder gegen eine seiner Pflichten als datenschutzrechtlich Verantwortlicher haben, stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer von diesen Ansprüchen frei.

13.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Auftragnehmer auch von allen etwaigen Geldbußen, die gegen den Auftragnehmer verhängt werden, in dem Umfang auf erstes Anfordern freizustellen, in dem der Auftraggeber Anteil an der Verantwortung für den durch die Geldbuße sanktionierten Verstoß trägt.

  1. Schlussbestimmungen

14.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt und dabei den Anforderungen des Art. 28 DSGVO genügt.

14.2 Im Fall von Widersprüchen zwischen diesem Vertrag und sonstigen Vereinbarungen zwischen den Parteien gehen die Regelungen dieses Vertrags vor.

(Ort, Datum)

(Ort, Datum)

(Unterschrift Auftraggeber)

(Unterschrift Auftragnehmer)

 

Anlagen:

Anlage 1: Zweck, Art und Umfang der Datenverarbeitung, Art der Daten und Kategorien der betroffenen Personen

Zweck der Datenverarbeitung

Zweck der Datenverarbeitung ist die Bereitstellung von Online-Schulungen. Daneben ermöglicht die Erhebung der personenbezogenen Daten das Reporting für das Management und die Verbesserung der Unterstützung der teilnehmenden Personen am Arbeitsplatz bzw. Gewährung eines unternehmensweiten Standards.

Art und Umfang der Datenverarbeitung

Speichern und Bearbeiten von Nutzerdaten im Umfang des Schulungsportals StartegyFrame, Bereitstellen von Online-Schulungen.

Art der Daten

Anmeldedaten (Benutzername und Passwort), Vor- und Nachname, Sprache, Gültigkeitsdatum (von/bis), Begrüßungsformel (männlich/weiblich), Gruppenname, Datum des Aufrufs, Dauer und Status des Aufrufs, Kommentare, Notizen, Likes von Inhalten, Favoriten, Learning Plan, SSO

Kategorien betroffener Personen

Beschäftigte des Auftraggebers




Anlage 2: Weitere Auftragsverarbeiter




Firma

Anschrift

Beschreibung der Verarbeitung

Know How! AG

Magellanstr. 1

70771 Leinfelden-Echterdingen

Bereitstellung eines sog. Workflow Learning Tools, mit dem das Angebot des Auftragnehmers realisiert wird. Die Beschreibung der Verarbeitungstätigkeit in Anlage 1 gilt auch für den Unterauftragverarbeiter.




Anlage 3: Technische und organisatorische Maßnahmen 

1. Vertraulichkeit

1.1 Zutrittskontrolle

  • Schlüsselregelung
  • Begleitung von Gästen
  • Sicherheitsschlösser

1.2 Zugangskontrolle

  • Endgeräte-Verschlüsselung
  • Sperrung nicht genutzter Accounts
  • Mind. 8 Zeichen Länge
  • Mindestmaß an Komplexität
  • Regelmäßige Wechselperioden
  • Einzelpasswörter
  • Antivirensoftware
  • Regelm. Aktualisierung der Antivirensoftware
  • Firewall
  • Regelmäßige Aktualisierung der Firewall
  • automatische Bildschirmsperre

1.3 Zugriffskontrolle

  • Berechtigungskonzept
  • Überprüfung Erteilung und Entzug der Berechtigungen
  • Differenzierte Rechtevergabe
  • Definition von Nutzergruppen
  • Löschung von Datenträgern
  • Löschung von Dokumenten nach Aufbewahrungsfrist
  • Datenschutzcontainer
  • regelmäßige Auswertung der Protokolle
  • Protokollierung von Zugriffen
  • Minimale Anzahl Administratorenzugänge

1.4 Trennungskontrolle

Es bestehen Maßnahmen zur getrennten Verarbeitung von Daten:

  • Trennung auf Mandantenebene
  • Test- und Produktsystem

1.5 Pseudonymisierung

  • Ja, die Anmeldung ist mit selbstgewähltem Account-Namen möglich, der keinen Bezug zum realen Namen aufweisen muss.

2. Integrität

2.1 Weitergabekontrolle

  • TLS

2.2 Eingabekontrolle

  • Protokollierung von Zugriffen
  • Protokollierung von Eingaben
  • Schutz der Protokolldaten gegen Manipulation
  • Schutz der Protokolldaten vor unbefugter Einsichtnahme

3. Vertraulichkeit und Belastbarkeit

3.1 Verfügbarkeitskontrolle


  • Datensicherungskonzept
  • Verschlüsselung der Datensicherungen
  • Backup-Strategie
  • Spam-Filter

4. Verfahren zur regemäßigen Überprüfung, Bewertung und Evaluierung 

4.1 Datenschutz-Management

  • Mitarbeiter: Vertraulichkeitsverpflichtung
  • Mitarbeiterschulungen zum Datenschutz
  • Meldeprozess für Datenschutzverletzungen  
  • Datenverarbeitung in EU oder EWR
  • Einhaltung der Art. 44 ff. DSGVO

5. Auftragskontrolle

  Verfahren zur Auswahl von Unterauftragnehmern

   schriftliche Verträge (AVV)

6. Allgemeine Anforderungen

  • Bestellung eines Datenschutzbeauftragten: Niklas Hanitsch, c/o secjur GmbH, Steinhöft 9, 20459 Hamburg, Telefon: +49 40 228 599 520, E-Mail: dsb@secjur.com
  • Regelmäßige Durchführung von Updates
  • Löschkonzept
  • Fernwartungen